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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.12.1994 - Ss 399/94   

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https://dejure.org/1994,4529
OLG Oldenburg, 12.12.1994 - Ss 399/94 (https://dejure.org/1994,4529)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.12.1994 - Ss 399/94 (https://dejure.org/1994,4529)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 1994 - Ss 399/94 (https://dejure.org/1994,4529)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallbeteiligter sagt seinen Namen nicht - Kann man ihm deswegen Fahrerflucht vorwerfen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 142 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1689 (Ls.)
  • NZV 1995, 159
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.04.1986 - RReg. 1 St 58/86

    Unfallverursacher; Unfallstelle; Unfallbeteiligte; Kenntnis; Fahrt; Fortsetzen;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.12.1994 - Ss 399/94
    Unter den besonderen Umständen dieses Einzelfalles mußten sich dem Tatrichter indessen nähere Ausführungen zur Frage des Verzichts der geschädigten Zeugin auf weitere Feststellungen am Unfallort in objektiver wie auch in subjektiver Hinsicht aufdrängen (vgl. BayObLG, VRS 71, 189, 190).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1992 - 5 Ss 467/91
    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.12.1994 - Ss 399/94
    Möglicherweise war er der Auffassung, die Unfallgegnerin habe nach Notierung des Kennzeichens kein Feststellungsinteresse mehr gehabt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, NZV 1992, 246).
  • BayObLG, 05.02.1992 - RReg. 1 St 278/91

    Schädiger; Geschädigter; Sachschaden; Feststellungen; Unfallaufnahme;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.12.1994 - Ss 399/94
    Er kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (vgl. BayObLG; NZV 1992, 245, 246).
  • BayObLG, 25.07.1983 - RReg. 1 St 177/83

    Unfallort; Verlassen; Unfallflucht; Verkehrsunfall; Feststellungen;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.12.1994 - Ss 399/94
    Allerdings ist dann zu prüfen, ob eine Bestrafung nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 in Betracht zu ziehen ist (vgl. BayObLG, a.a.O.; OLG Frankfurt, a.a.O.; BayObLG, NJW 1984, 66 f.).
  • AG Kerpen, 05.04.2005 - 22 C 369/04

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Verlassen des Unfallortes

    Das OLG Oldenburg hat dazu in einer Entscheidung vom 12.12.1994 (NZV 1995, 159) ausgeführt:.

    Das OLG Oldenburg hat dazu ausgeführt (vgl. NZV 1995, 159):.

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 14.11.1994 - Ws 567/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6258
OLG Bamberg, 14.11.1994 - Ws 567/94 (https://dejure.org/1994,6258)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14.11.1994 - Ws 567/94 (https://dejure.org/1994,6258)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 14. November 1994 - Ws 567/94 (https://dejure.org/1994,6258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Zum Haftgrund der Fluchtgefahr und der Verdunkelungsgefahr; Anforderungen an das Gebot der besonderen Beschleunigung in Haftsachen wenn die Geschädigten Kinder sind

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 121, 122

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1689
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 12 U 100/08

    GmbH: Bürgenregress gegen einen ausscheidenden Gesellschafter und Geschäftsführer

    Eine Ausgleichshaftung dem verbleibenden Mitbürgen gegenüber, der seinerseits die wirtschaftlichen Geschicke der Gesellschaft als Geschäftsführer weiter lenken konnte, erscheint vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt (BGH NJW-RR 1989, 685; OLG Köln NJW 1995, 1689; LG Stuttgart NJW-RR 2000.623; Habersack, in: Münchener Kommentar, 4. Aufl., 2007, § 774 Rn. 24; Horn, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl. 1997, § 774 Rn. 53).
  • OLG Bamberg, 16.08.1995 - Ws 306/95
    Die Heranziehung anderer Richter wäre auch mit dem Kindeswohl, das auf den Art. 1 I, 2- I, 6 GG fußt und, wie der Senat bereits betont hat (NJW 1995, 1689 ), dem Anspruch des Angeschuldigten aus den Art. 2 I Satz 2 GG , Art. 6 I MRK auf eine beschleunigte Abwicklung des Verfahrens keineswegs nachrangig ist, unvereinbar.
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